1. Anfahrt
Die Fahrradambulanz kommt gegen Zahlung der in der Preisliste genannten Anfahrtspauschale zu Ihnen. Diese ist zu zahlen, unabhängig davon, ob eine Reparatur zustande kommt oder nicht.
2. Kunde/Kundin ist nicht anzutreffen
Werde ich zu einem Reparaturauftrag bestellt und es ist niemand da, berechne ich zuzüglich zur Anfahrtspauschale eine Ausfallgebühr von 8,00 €.
3. Verspätungen
Da die jeweiligen Verkehrsverhältnisse nicht präzise planbar sind, lassen sich auch keine präzisen Zeiten nennen, zu denen ich vor Ort bin. Ich behalte mir eine Verspätung von bis zu einer halben Stunde der vereinbarten Uhrzeit vor, wobei ich bemüht bin, bereits im Vorfeld eine Verspätung von mehr als 15 Minuten telefonisch anzukündigen.
4. Unklare Reparaturaufträge
Je präziser ein Reparaturauftrag formuliert ist, desto besser für beide Seiten. Ein Auftrag Bitte das Rad frühjahrsfit machen ist sehr ungenau – ich verstehe ihn als Ich vertraue auf Ihr Urteil als Fachmann, bitte machen Sie, was nötig ist. Sie können jedoch getrost davon ausgehen, dass Ihnen am Ende eines solchen Reparaturauftrages nicht eine Rechnung in dreistelliger Höhe ohne vorherige Rücksprache präsentiert wird.
5. Unverlangte Arbeiten
Als kostenlose Serviceleistungen pumpe ich die Reifen auf den Soll-Druck auf, schmiere trockene Ketten, stelle schon mal die Bremsen nach oder rücke einen schief stehenden Sattel wieder in die richtige Position. Sollten Sie das nicht wünschen, bitte vorher Bescheid geben!
6. Bezahlung
Kartenzahlung geht nicht.
7. Reklamationen
Sollte mal was schief gegangen sein, bitte ich Sie um eine zeitnahe Kontaktaufnahme. Ich werde mich bemühen, alles wieder in Ordnung zu bringen und dabei kulant zu sein – wenn sich z.B. die Ursache für einen erneuten Platten nicht sicher feststellen lässt, werde ich ihn i.d.R. kostenlos beheben.